Neue Verordnung seit 1. November: Drohnenverbot im Alpstein
Neue Verordnung seit 1. November: Drohnenverbot im Alpstein
 Datum: 05.11.2020  Text: Jürg Buschor 

Drohnenverbot im Alpstein

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Drohnenverbot im Alpstein
Drohnenverbot im Alpstein
Seit dem 1. November sind private Drohnenflüge im beliebten Wandergebiet Alpstein verboten. Der Grosse Rat des Kantons Appenzell Innerrhoden hat der revidierten Jagdverordnung und damit dem Drohnenflugverbot zugestimmt. Vom Verbot ausgenommen bleiben Flüge im Bereich Katastrophen- und Personenschutz (z. B. Rettungsorganisationen wie REGA und TCS) sowie bewilligungspflichtige Flüge, beispielsweise für werbliche oder wissenschaftliche Zwecke. Zuwiderhandelnden droht eine Busse von 150 Franken – 50 Franken weniger als für Nacktwandern. Der Grosse Rat begründet das Drohnenverbot damit, dass die privaten Drohnenflüge stark zugenommen hätten. Die Fluggeräte sind ein Stressfaktor für sensible Tiere, welche die Drohnen nicht von Raubvögeln unterscheiden können. Auch Wanderer fühlen sich durch die immer häufiger verwendeten Drohnen zunehmend gestört. Die komplette Übersicht zu allen Regelungen in Zusammenhang mit Drohnen gibt es beim Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL bazl.admin.ch